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| Gesetzliche Grundlage der Pfanderhebung |
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Gesetzliche Grundlage der Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen
Am 27.Mai 2005 trat die neue Regelung für die Pfanderhebung- und Rücknahmepflicht für Einweggetränke-verpackungen in Kraft. Diese Regelung ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 29, verankert.
Im Wesentlichen erläutert sie die Höhe des Pfandes und welche Getränke in Einwegverpackungen pfandpflichtig bzw. pfandfrei sind.
Pfanderhebung
Beim Verkauf von Getränken in pfandpflichtigen Einwegverpackungen ist ein Pfand in Höhe von 0,25 € pro Gebinde zu erheben. Diese Pfandpflicht gilt für Getränkeeinwegverpackungen in den Materialien Metall, Glas und PET von 0,1 Liter bis 3,0 Liter Inhalt.
BEPFANDET sind: mit/ohne Geschmack):
Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwasser Limonaden inkl. Colagetränke, Brausen inkl.
Bittergetränke,Eistee, Getränke für Sportler
im Sinne der Diätverordnung.
Bier: Klassisches Bier, Alkoholfreies Bier,
Biermischgetränke
Alkoholische Mischgetränke die der Brand-
weinsteuer unterliegen mit weniger als alc.15 vol.%
oder die einen Anteil an Wein(ähnlichem) von
weniger als 50% enthalten.
NICHT BEPFANDET sind:
Säfte (Fruchtanteil 100%)
Fruchtsäfte, Gemüsesäfte
Nektare (Fruchtanteil 25-50% je nach Sorte:
Fruchtnektare, Gemüsenektare
Erzeugnisse mit einem Mindestanteil von 50%
Milch oder Milcherzeugnissen.
Diätische Getränke:
Getränke im Sinne des §1 Abs. 1 der Diätverordnung.
Wein und Spirituosen:
Klassischer Wein, Spirituosen mit einem
Alkoholanteil von mehr als 15 vol.%.
Ökologisch vorteilhafte Getränke-Verpackungen:
Kartonagen (z.B. Tetrapack), Schlauchbeutel,
Folien-Standbeutel
Sowie auch die 5-Liter Bier-Dose
Das einheitliche Logo der Deutsche Pfandsysteme GmbH – kurz DPG Logo
.Rücknahmepflicht:Grundsätzlich ist jeder Händler verpflichtet, jene Gebinde, die er selbst vertreibt auch zurückzunehmen.Das bedeutet in der Praxis, dass ein Getränkemarkt, der z.B. nur Produkte in Glas oder PET-Mehrweg-verpackungen anbietet, nicht zur Rücknahme vonEinwegflaschen verpflichtet ist.Ab 01.01.2007 müssen Individualgebinde von Discountern und anderen Einzelhandelsketten, ohne DPG Logo nicht mehr zurückgenommen werden.
Entsorgung im Getränkeabholmarkt
Das zurückgebrachte Leergut wird auf das DPG-Logo geprüft und der Pfandwert von 0,25€ je Flasche dem Kunden ausbezahlt.
Das Gebinde muss restentleert werden, da das Logo-Lesegerät in der Clearingstelle die Flasche ansonsten nicht annimmt.
Die Einwegverpackungen mit DPG-Logo werden gesammelt und an einen Getränkefachgroßhandel zurückge-geben. Dieser leitet die Säcke mit der Einwegverpackung an das Zählzentrum, die wiederum die gezählten Mengen an die Clearingstelle übermittelt. Die Clearingstelle bezahlt die Pfandbeträge anschließend an den Getränkefachgroßhandel aus, der die erstatteten Beträge dem jeweiligen Getränkeabholmarkt gutschreibt.
Getränkemarkt => Flaschen an Getränkefachgroßhandel => Flaschen an Zählzentrum => Zahlen an Clearingstelle => Geld an GGetränkefachgroßhandel => Geld an Getränkemarkt
Dieser hohe Aufwand ist für den einzelnen Getränkemarkt mit zusätzlichen Kosten verbunden, die je nach Getränkefachgroßhandel variieren. Und kann bis zu einem halben Jahr dauern bis der Betreiber des Getränkefachmarktes sein Geld wieder bekommt, da er ja seinen Kunden schon ausbezahlt hat. Da kann man vielleicht besser verstehen warum die Getränkefachmärkte keine Lust haben für die Discounter das Geld vorzustrecken.
Entwicklungen am Gebindemarkt
Verpackung von alkoholfreien Getränken (AFG), nach einer Nielsen-Studie von 2005
PET Einwegverpackungen (35,6%)
PET Mehrweg (26,0%)
Glasflasche Mehrweg (20,8%)
Karton (15,6%)
Glasflaschen Einweg (0,8%)
Andere Materialien (1,2%)
Grundsätzlich ist weltweit ein Trend „ von der Glasflasche weg - zu PET-Materialien hin“ zu beobachten.
Wobei hier vor allem das PET-Einwegmaterial stark zunimmt.
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