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Donnerstag, 11 Mär 2010
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Vom Direktsaft zur Brause!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Fruchtsäfte und Fruchtnektare?

Man unterscheidet hier die Getränkearten vor allem durch ihren Fruchtsaftgehalt

Fruchtsaft 100%

Nektar 25 % - 50 %

Fruchtsaftgetränk 6 % - 30 %

Limonade 3 % - 15 %

Brause 0 %



Fruchtsäfte bestehen aus 100% Saft.


Fruchtarten:

  • Zitrusfrüchte
  • Kernobst
  • Steinobst
  • Beerenfrüchte


Der Direktsaft kommt der Aussage „wie frisch gepresst“ am nächsten.Der Saft wird ohne ein zwischengeschaltetes Konzentrationsverfahren pasteurisiert und abgefüllt.

Zum Direktsaft darf nichts hinzu gegeben werden. Es darf auch nichts entzogen werden.

Die heimischen Sorte Apfel ist in der Regel meist ein Direktsaft. Er wird entweder filtriert (klarer Saft) oder unfiltriert (trüber Saft) abgefüllt. Durch das Filtrieren verliert der Apfelsaft aber kostbare Ballaststoffe.

Bei südlichen und tropischen Früchten werden die Früchte im Anbauland gepresst und pasteurisiert und der Saft  per Schiff oder Tanklaster in die Kelterei gebracht, wo er dann in Flaschen abgefüllt wird.

Bei uns im Markt ist einer der hochwertigsten Säfte der Lindauer Orangensaft mediterran. Er stammt aus Spanien und wird ohne Schale gepresst (jeder andere Saft wird mit Schale gepresst). Daher ist er besonders säurearm, mild und magenschonend. 

Saft aus Fruchtsaftkonzentrat ist eine Stufe unter dem Direktsaft. Er wird im Ursprungsland konzentriert, im Bestimmungsland rückverdünnt, abgefüllt und pasteurisiert.

Dieses Verfahren wird vor allem aus Kostengründen verwendet. Man kann bei gleichen Kosten wesentlich mehr Saftkonzentrat (Trockenpulver oder dicke Saftmasse) transportieren als „Originalsaft“.

Der Fruchtsaft aus Konzentrat muß analysen- und nährwertidentisch mit dem ursprünglichen Direktsaft sein.

Dies wird durch Zugabe von Vitaminen und Spurenelementen usw. erreicht. Auch das Wasser mit dem es wieder rückverdünnt wird (normales Leitungswasser) muss erst chemisch behandelt werden um möglichst wenig Mineralien usw. enthalten. Dies würde den Geschmack des Saftes ansonsten verfälschen.Die natürlichen Vitamine usw. sind hier nicht in dieser Qualität enthalten wie beim Direktsaft.


Fruchtnektare sind stille Fruchtgetränke (ohne Kohlensäure versetzt), die aus Fruchtsaft/Fruchtmark, Wasser und Zucker bestehen.Nektare können aus allen Fruchtsorten hergestellt werden.  Zur Geschmacksabrundung darf bei manchen Nektaren Zitronensaft bzw. Zitronensäure beigesetzt werden.Als Nektar werden vor allem Früchte mit saurem Saft verarbeitet, welche zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet sind.
z.B.

  • Passionsfrucht
  • Pflaumen
  • Heidelbeeren
  • Johannisbeeren
Es werden auch Früchte zu Nektaren verarbeitet, die auch als Saft genießbar sind, diese sind in der Praxis jedoch seltener anzutreffen.


Fruchtsaftgetränke werden unter Verwendung von Fruchtsäften, Fruchtmark, Zucker,  Wasser und gegebenenfalls mit Kohlensäure hergestellt. Sie dürfen nicht zusätzlich aromatisiert oder mit Säuren versetzt werden.

Bei den Fruchtarten unterscheidet man in:
  • - Trauben und Kernobst    hier müssen mind.            30 % Saft verwendet werden
  • - Zitrusfrüchte                 hier müssen nur mind.        6 % Saft verwendet werden
  • - alle anderen Früchte       hier müssen mind.            10 % Saft verwendet werden.

Limonaden sind Erfrischungsgetränke aus Fruchtauszügen, natürlichen Essenzen, Genußsäuren, Zucker und Mineral- oder Tafelwasser.

Gesetzlich festgelegte Mindestaneile:
  • Zucker                                          7 %
  • Fruchtsaft
- bei Trauben und Kernobst           15 %
- bei Zitrusfrüchten                        3 %
- bei allen anderen                         5 %


Ausnahmen: Limonaden aus natürlichen Essenzen, wie z.B. klare Zitronenlimonade und Cola haben keine Mindestanteile. Alle Zutaten unter 2% Gewichtsanteil sind nicht deklarationspflichtig, so dass auf diesen Getränke der Fruchtsaft nicht aufgeführt ist.Natürliche Farbstoffe müssen deklariert werden. Künstliche Aromastoffe und chemische Konservierungsmittel sind nicht erlaubt.


Brausen unterscheiden sich von den Fruchtsaftgetränken und Limonaden dadurch, dass
statt der natürlichen Aromastoffe ganz oder teilweise naturidentische oder künstliche Aromastoffe oder
statt färbender Lebensmittel Farbstoffe verwendet werden.Brausen ohne Kohlensäure werden als „künstliche Kaltgetränke“ bezeichnet.
 

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